Pressemitteilung zur Gebietsreform

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 09. 03. 2017

Von der Verwaltungsgemeinschaft zu einer möglichen Landgemeinde……..Gebietsreform Teil II

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der letzten Ausgabe des Amtsblattes Nr. 4/2017 vom 3.März 2017 hatte ich Sie ja bereits über die grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen zur möglichen Bildung einer Landgemeinde informiert. Heute möchte ich Ihnen hierzu noch weitere konkrete Informationen geben und Sie bitten, sich aktiv an dem gesamten Findungsprozess frühzeitig zu beteiligen.

 

Wie ich schon in meinem ersten Beitrag ausgeführt habe, gibt es für die Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft zwei Möglichkeiten sich im Rahmen der Gebietsreform zukünftig auszurichten.

 

Das eine wäre eine „normale“ Landgemeinde mit mindestens 6.000 Einwohnern im Jahre 2035 laut amtlicher Statistik.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen hierzu die Bevölkerungsentwicklung unserer Gemeinden

 

lfd. Nr.

Gemeinde

Einwohner im Jahr 2035

1

Bad Tennstedt

 

2.025

2

Ballhausen

 

570

3

Blankenburg

 

119

4

Bruchstedt

 

220

5

Haussömmern

 

161

6

Hornsömmern

 

126

7

Kirchheilingen

 

643

8

Klettstedt

 

169

9

Kutzleben

 

514

10

Mittelsömmern

 

180

11

Sundhausen

 

302

12

Tottleben

 

122

13

Urleben

 

328

 

gesamt:

5.480

 

Gemeinde Einwohner im Jahr 2035
Herbsleben 2287
Großvargula 578
gesamt 2825

Diese 5.480 Einwohner reichen laut dem Thüringer Vorschaltgesetz zur Gebietsreform nicht aus um eine Landgemeinde zu gründen. Aus diesem Grunde wurden Gespräche mit den Umlandgemeinden geführt und wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, zeichnet sich aktuell ein Zusammengehen mit der bisher selbständigen Einheitsgemeinde Herbsleben/Großvargula ab.

 

Im Moment werden sehr viele Gespräche geführt und es wird in den nächsten Wochen und Monaten der rechtliche Rahmen zur Bildung der Landgemeinde geprüft. Wenn die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt und die Einheitsgemeinde Herbsleben sich zu einer Landgemeinde finden, dann würde diese neue Gemeinde im Jahr 2035 8.305 Einwohner groß sein und aus 15 Ortschaften bestehen. Allerdings wären die Rechte der Ortschaften eingeschränkt, sie hätten kaum eigene finanzielle Mittel und die wichtigsten kommunalen Angelegenheiten würden zentral im Landgemeinderat entschieden.

 

Als Alternative besteht die Möglichkeit der Bildung einer „großen“ oder privilegierten Landgemeinde. Der Gesetzgeber verlangt hierzu, dass diese Landgemeinde mindestens 10.000 Einwohner (im Jahr 2015/2016) haben muss und das sich die Orte zu Ortschaften mit mindestens 1.000 Einwohnern zusammenschließen sollen.

 

Danach sieht es wie folgt aus:

große Landgemeinde nach Einwohnerstand 30.06.2015:

 

Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft 6.875 Einwohner

Gemeinde Herbsleben/Großvargula 3.669 Einwohner

gesamt: 10.543 Einwohner

 

Auch diese Option der Bildung einer großen Landgemeinde besteht in unserer Region. Der Vorteil dieses Gemeindetypus besteht darin, dass die Ortschaften mehr Rechte haben und die Aufgaben klar abgegrenzt sind auf Landgemeinderat und Ortschaftsrat. Die Ortschaften behalten nicht nur einen Teil ihrer Selbstständigkeit, sondern haben auch noch eigene finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

In verschiedenen Beratungen mit den Bürgermeistern wurden über die möglichen neuen Ortschaften diskutiert und es zeichnet sich ab, das vier Ortschaften gebildet werden könnten.

 

Ortschaft 1

Kirchheilingen 722 Einwohner
Blankenburg 150 Einwohner
Bruchstedt 258 Einwohner
Tottleben 154 Einwohner
Urleben 420 Einwohner
Klettstedt 217 Einwohner
Sundhausen 361 Eniwohner
gesamt 2282 Einwohner

Ortschaft 2

Kutzleben 638 Einwohner
Haussömmern 225 Einwohner
Mittelsömmern 228 Einwohner
Hornsömmern 156 Einwohner
gesamt 1247 Einwohner

Ortschaft 3

Bad Tennstedt 2470 Einwohner
Ballhausen 825 Einwohner
gesamt 3295 Einwohner

Ortschaft 4

Herbsleben 2928 Einwohner
Großvargula 741 Einwohner
gesamt 3669 Einwohner

Beide Modelle werden zurzeit in den Gemeinderatssitzungen vorgestellt und jedes einzelne Ratsmitglied kann sich so ein Bild machen und seine eigene, ganz individuelle Meinung bilden.

Aber wir möchten Sie auch schon an dieser Stelle mitnehmen und Ihre Meinung wissen. Sollen sich die Gemeinden zu einer „normalen“ oder „großen“ Landgemeinde zusammenschließen?

Die Entscheidung hierüber wird letztlich im Landgemeinderat getroffen. Jedoch ist uns Ihr Meinungsbild sehr wichtig und es wäre schön, wenn Sie sich zahlreich beteiligen würden.

Hierzu haben wir am Ende des Artikels einen kleinen Stimmzettel vorbereitet, den Sie uns gern zuschicken oder bei Ihrer Gemeinde abgeben können. Weiteres Infomaterial und Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrem Bürgermeister oder bei der Verwaltungsgemeinschaft in Bad Tennstedt.

 

Abschließend möchte ich Sie noch informieren, dass wir im Mai in allen Orten unserer Verwaltungsgemeinschaft und auch sicher in Herbsleben und in Großvargula Einwohnerversammlungen durchführen werden um mit Ihnen gemeinsam das ganze Thema Gemeindeneugliederung zu erörtern. Hierzu werden Sie rechtzeitig öffentlich eingeladen.

 

 

Es grüßt Sie recht herzlich

 

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender