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Geflügelpest

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 28. 03. 2017

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

Büro Landrat, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

E-mail: christiane.deptuller@lrauh.thueringen.de

www.unstrut-hainich-kreis.de

Tel: 03601-801004

Fax: 03601-801080

 

 

28.03.2017

 

 

Zum heutigen Tag (27.03.17) ist die Stallpflicht für Geflügelhalter im Unstrut-Hainich-Kreis erloschen.

 

Das gilt nicht für die Beobachtungsgebiete in Mühlhausen um den Schwanenteich und in Bad Langensalza um den Böhmenteich. Hier muss das Geflügel noch im Stall gehalten werden.

 

Mit mehr als 1000 Fällen bei Wildvögeln und über 80 Ausbrüchen in Geflügelhaltungen und Tierparks seit November 2016 hat Deutschland damit das bisher größte Geflügelpestgeschehen überhaupt erlebt. Der Unstrut-Hainich-Kreis war mit 3 Ausbruchsgebieten und nachweislich 22 an Geflügelpest verendeten Tieren auch betroffen. Das Geflügelpestgeschehen ist auch in 26 europäischen Staaten aufgetreten. Die schnelle Verbreitung und die räumliche Ausbreitung der Infektion erfolgte mit großer Dynamik. Es kommen immer noch aus verschiedenen Teilen Europas und aus Deutschland weitere Funde hinzu, häufig sind auch gehaltene Vögel in zoologischen Gärten oder Tierparks betroffen.

 

 

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