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Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 13. 03. 2018

Für die Amtszeit 2019 bis 2023 werden engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Unstrut-Hainich-Kreis als Jugendschöffen gesucht.

Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Jugendstrafverfahren mit. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Damit stehen sie grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich.

Mit der Übernahme dieses Amtes wird eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat erfüllt.

Jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren kann grundsätzlich Jugendschöffe werden. Besondere Qualifikationen werden dabei nicht gefordert. Allerdings werden Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen und deren Erziehung vorausgesetzt. Der Bewerber sollte auch über soziale Kompetenzen, wie Einfühlungsvermögen, logisches Denken und Menschenkenntnis verfügen.

Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Nicht berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für die Ausübung dieses Amtes nicht geeignet sind, welche die deutsche Sprache nur mangelhaft beherrschen oder in einen Vermögensverfall geraten sind.

An den Verhandlungen sollten jeweils ein Schöffe und eine Schöffin teilnehmen.

Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Jugendschöffenamt sind an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Familie und Jugend zu richten. Das entsprechende Bewerbungsformular ist auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises (www. unstrut-hainich-kreis.de) eingestellt.

Weitere Informationen zum Jugendschöffenamt erhalten Sie beim Fachdienst Familie und Jugend unter der Tel.-Nr.: 03601 802276 sowie beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

 

Mühlhausen, 13.03.2018

 

Harald Zanker

Landrat

 
 

Bild zur Meldung: Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023

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