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Zuwendungsbescheid zur Richtlinie “Schulbezogene Jugendförderung”

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 08. 08. 2018

Pressemitteilung Landratsamt UH, 8.8.2018

Vom Freistaat Thüringen werden im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ Mittel für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitgestellt. Der überwiegende Teil dieser Mittel und der zur Gegenfinanzierung aufzubringenden kommunalen Mittel sind durch Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der Maßnahmen des geltenden Jugendförderplanes vertraglich gebunden.

 

Erfahrungsgemäß werden für die vertraglich gebundenen Personalstellen die Zuwendungsmittel aus unterschiedlichen Gründen (z.B. vorübergehende Vakanz einzelner Stellen, Hinzutreten von Fördermitteln) nicht vollständig verausgabt. Auch diese Mittel können für andere Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit entsprechend des Jugendförderplanes 2017-2020 eingesetzt werden.

 

Für die schulbezogene Jugendarbeit erhalten folgende Träger eine Unterstützung:

 

 

  • der Förderverein der Regelschule Unstruttal e. V. 2.332,50 €.

 

  • der Schulförderverein der Grund- und Regelschule 1.845,00 €.

 

  • der Förderverein der Wiebeckschule e. V. 2.145,90

 

  • der Förderverein der Staatlichen Regelschule Bad Tennstedt „Novalis“ e. V. 1.688,73 €

 

  • die Gemeinde Dünwald 1.091,00 €

 

  • der Verein der Freunde und Förderer der Regelschule Heyerode e. V. 1.100,94 €

 

  • der Förderverein der Regelschule Menteroda e. V. 1.203,00 €

 

  • der Verein zur Förderung der Thomas-Müntzer-Schule e. V. 2.229,87 €

 

  • der Deutsche Frauenring Ortsring Schlotheim e. V. 2.537,76

 

  • der Schulförderverein der Regelschule Rodeberg e. V. 1.362,18 €

 

  • der Verein der Freunde und Förderer des Salza-Gymnasiums e. V. 4.500,00 €

 

  • der Förderverein des Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums e. V. 3.312,00 €

 

  • der Förderverein des Tilesius-Gymnasiums e. V. 5.279,00 €

 

  • der Verein der Freunde und Förderer (evangelisches Schulzentrum Mühlhausen) 4.233,60 €

 

 

Somit summieren sich die Zuwendungen auf 34.861,48 €.

 

Bild zur Meldung: Zuwendungsbescheid zur Richtlinie “Schulbezogene Jugendförderung”

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