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Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

30. 07. 2019

Pressemitteilung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis
Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 29.07.2019 bis 30.09.2019

 

Die anhaltende Hitze und der seit vielen Wochen ausbleibende Regen haben vielen Flüssen, Bächen und Seen sprichwörtlich das Wasser abgegraben. In den vergangenen Tagen hat es zudem etliche Hinweise gegeben, dass trotz der Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, in zu großem Ausmaß Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen worden ist.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet wird.

Das durchgängig heiße Sommerwetter hat in den Gewässern des Landkreises zu niedrigen Wasserständen geführt. Vor allem in kleineren Gewässern sind die Abflussmengen bedenklich.

Da eine Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage noch verschärft. Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und des Menschen. Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt des Landratsamtes auf der Internetseite des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis eingesehen werden.

 

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