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Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 06. 01. 2020

Landratsamt

Unstrut-Hainich-Kreis

 

Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

hier: Besetzung Kehrbezirk 011/UH, Bezirksschornsteinfeger Marco Müller

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr Marco Müller, Markt 21, 99955 Bad Tennstedt wurde für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2026 (Thüringer Staatsanzeiger vom 21.10.2019, Nr.42/2017, S. 1641 ff.) für die als Anlage beigefügten Örtlichkeiten (VG Bad Tennstedt) wieder zum zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt.

 

Es wird darum gebeten, die beigefügten Straßennahmen auf Richtigkeit und Vollständigkeit in Ihren Zuständigkeitsbereich zu prüfen. Sollten sich Änderungen ergeben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

 

Eine Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt wird empfohlen.

 

 

 

Anlagen: Straßenverzeichnis des Kehrbezirkes

 

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