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Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert: Sammlung von Grüngut!

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 05. 03. 2020

Sammlung von Grüngut!

Jeder private Haushalt hat die Möglichkeit  einmal im Halbjahr, innerhalb eines veröffentlichten Zeitraumes, Grüngut gebührenfrei an der Umladestation Aemilienhausen anzuliefern.

Voraussetzung ist, dass die Anlieferung vorab telefonisch bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb angemeldet und das Volumen von 2 m³ nicht überschritten wird. Die Länge der jeweiligen Einzelteile des Grüngutes darf 2 m und deren Durchmesser maximal 10 cm betragen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, das Grüngut außerhalb der veröffentlichten Zeiträume oder mehr als einmal im Halbjahr angeliefert, gelten die Gebührensätze der Umladestation.

Die Zeiträume für die gebührenfreie Anlieferung von Grüngut lauten:

 

 

23.03.2020 - 02.05.2020

14.09.2020 - 24.10.2020

 

Abfuhrtermine über Ostern!

Wir bitten, die Änderungen der Abfuhrtage über Ostern, wie in der Abfallfibel auf S. 1 beschrieben, zu beachten:

 

Wegen des Karfreitages am 10.04.2020 wird der Abfuhrtag einen Werktag vorverlegt. Somit verschiebt sich z.B. Ihr regulärer Abfuhrtag von Montag, den 06.04.2020 auf Samstag, den 04.04.2020, von

Dienstag, den 07.04.2020 auf Montag, den 06.04.2020 usw.. In der darauffolgenden Woche erfolgen die Behälterleerungen aufgrund des Ostermontages (13.04.2020) dann jeweils einen Tag später.

Abfuhrtermine sind im Tourenplan (im Mittelteil der Abfallfibel) bereits berücksichtigt.

 

Bereitstellung Abfallbehälter!

Restabfall-, blaue und gelbe Wertstoffbehälter sind bis spätestens 06:00 Uhr am Abfuhrtag, frühestens jedoch am Vorabend ab 18:00 Uhr an die befahrbare Straße und gut sichtbar oder an mit dem Kreis abgestimmten Sammelplätzen so bereitzustellen, dass zwischen den Sammelfahrzeugen und den Behältern keine unnötigen Transportwege verbleiben und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind!

 

Abfuhr Papier!

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Vorgaben unserer Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung die Entsorgung von Papier, Kartonagen etc. grundsätzlich durch Entleerung der blauen Wertstoffbehälter erfolgt. Ausnahmsweise werden neben den blauen Wertstoffbehältern bereitgestellte Kartonagen abgeholt, wenn diese gebündelt oder in einem Karton zusammengefasst sind. Nicht diesen Vorgaben entsprechend bereitgestellte Kartonagen werden künftig nicht mehr mitgenommen.

 

 

 

 

Mülverstedt

Kommissarische Betriebsleiterin

 

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