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Hinweise für Gewerbetreibende aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 23. 03. 2020

Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Coronavirus - finden Sie im Anhang einen Runderlass des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich Stundung von Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuervorauszahlung.

 

Den Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuervorauszahlung finden Sie hier im Download.

 

 

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