Hinweise für Gewerbetreibende aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 23. 03. 2020
Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Coronavirus - finden Sie im Anhang einen Runderlass des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich Stundung von Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuervorauszahlung.
Den Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer bzw. Gewerbesteuervorauszahlung finden Sie hier im Download.
Weitere Informationen: