PRESSEMITTEILUNG des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises Hinweis auf branchengeregelte Schutzkonzepte
Pressemitteilung
des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen
E-mail:
www.unstrut-hainich-kreis.de
13.05.2020
Hinweis auf branchengeregelte Schutzkonzepte
Gemäß der ab heute geltenden neuen „Thüringer Verordnung bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Co-2“ sind unter § 5 Infektionsschutzkonzepte durch die verantwortliche Person zu erstellen, vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Für bestimmte Branchen hat der Freistaat Thüringen unter folgendem Link bereits konkretisierende Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen aufgeführt.