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3. Thüringer Quarantäneverordnung - häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 16. 06. 2020

Für Personen, die auf dem Land-, See- und Luftweg aus dem Auland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise (Rückkehr nach Thüringen) in einem Risikogebiet (siehe Abs. 4 der Verordnung) aufgehalten haben, sind verpflichtet,  sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind (z. Bsp. Ankunft an einem Flughafen in einer Stadt außerhalb Thüringens) 

 

Auszug aus § 1 Dritte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 15. Juni 2020

 

Die vollständige Verordnung steht Ihnen als Download bereit.

 

 

 

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