START DES SONDERFONDS FÜR VEREINE IN NOT

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 17. 08. 2020

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt ab sofort Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, welche aufgrund der Corona-Pandemie vor einer existenzbedrohenden Lage stehen.

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.

Den Antrag und weitere Informationen zum Fonds erhalten Sie hier.

 

Eine Soforthilfe für gemeinnützigen Organisationen in Thüringen.

https://thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not

 

Besuchen Sie uns auch unter: www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
 

Ihr Team der Thüringer Ehrenamtsstiftung