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Zusammenarbeit von Landkreis und DRK zur Durchführung von PCR-Abstrichen im Rahmen von Covid 19-Testungen besiegelt

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 19. 08. 2020

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Lindenbühl 28/29

99974 Mühlhausen

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

 

 

18.08.2020

 

 

Zusammenarbeit von Landkreis und DRK zur Durchführung von PCR-Abstrichen im Rahmen von Covid 19-Testungen besiegelt

 

Am 18.08.2020 unterzeichneten Landrat Harald Zanker und Michael Watterott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Mühlhausen e.V., einen Vertrag, der die zukünftige Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Durchführung von PCR-Abstrichen, im Rahmen von Covid 19-Testungen durch qualifiziertes Personal des DRK, sicherstellt.

 

Im Zuge der Ausführung des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem Konzept des Thüringer Sozialministeriums zur Ausweitung von COVID-19-Labortestungen sowie der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 führt der Fachdienst Gesundheit in verschiedenen Fallkonstellationen stationäre und mobile Testungen herbei, die aus der Probenentnahme bei der betroffenen Person sowie der Labor-Diagnostik bestehen.

 

In den zurückliegenden Monaten erfolgte die Abstrichentnahme des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ausschließlich durch Fachkräfte des Fachdienstes Gesundheit, die parallel dazu auch in die Corona-Kontaktpersonenermittlung eingebunden sind und in zahlreichen anderen Prozessabläufen mitwirken. Um den bestmöglichen Dienstbetrieb des Gesundheitsamtes sowie die zeit- und fachgerechte Entnahmen von Testmaterial bei Betroffenen in dieser außergewöhnlichen Pandemielage, deren weitere Intensität und Ende sich derzeit nicht absehen lässt, dauerhaft zu gewährleisten, brachten der Leiter des Fachdienstes Gesundheit, Sören Lamm und Michael Watterott, die Vereinbarungen in den letzten Wochen gemeinsam auf den Weg.

 

Sie bildet die Grundlage für den Einsatz des DRK-Personals, dass je nach Entwicklung der weiteren Infektionslage und der steigenden Testbedarfe die Abstriche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stationär im Barbaraheim oder bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (z.B. Pflegeheime, Schulen u.ä.) und sonstigen Betrieben oder mobil eingerichteten Abstrichstellen ausführen kann.

 

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