Im Unstrut-Hainich-Kreis startet das „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes zur Förderung der Ausstattung der Schulen mit schuleigenen mobilen Endgeräten

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 02. 09. 2020

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

    

 

 

31.08.2020

 

 

Im Unstrut-Hainich-Kreis startet das „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes zur Förderung der Ausstattung der Schulen mit schuleigenen mobilen Endgeräten

 

Die Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (DigitalPakt-Richtlinie) vom 17. Juli 2019, mit der Ergänzung der DigitalPakt-Richtlinie um den Teil IV – Sofortausstattungsprogramm (Ausstattung der Schulen mit schuleigenen mobilen Endgeräten), ist unterzeichnet.

 

Somit ist der Weg frei, Schulen mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) zu unterstützen. Damit können auch Corona-bedingte Einschränkungen im Schulbetrieb abgemindert werden. Die Bereitstellung mobiler Endgeräte ist ein wichtiger Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheit, denn sie ermöglicht einem höheren Anteil Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am digitalen Unterricht von zu Hause. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung zum Erreichen der Unterrichtsziele.

 

Der Unstrut-Hainich-Kreis, als Schulträger von 40 staatlichen Bildungseinrichtungen, hat in diesem Kontext Fördermittel in Höhe von 711.230,18 € beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beantragt. 

 

Derzeit erfolgt durch den FD Informationstechnik die Beschaffung der mobilen Endgeräte. Auf Grund der allgemein angespannten Situation kann zum heutigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zu den Lieferzeiten getroffen werden. „Sobald die Geräte eintreffen, wird die umgehende Verteilung an die Schulen erfolgen.“, erklärte Landrat Harald Zanker.