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FFW Kirchheilingen erhält 40.000,00 € für neues Hilfeleistungslöschgruppen-fahrzeug (HKF) 10

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 03. 09. 2020

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

     Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

     E-mail:

     www.unstrut-hainich-kreis.de

    

 

 

03.09.2020

 

 

FFW Kirchheilingen erhält 40.000,00 € für neues Hilfeleistungslöschgruppen-fahrzeug (HKF) 10

 

 

Eine finanzielle Zuwendung oder die Beschaffung eines Fahrzeuges sind immer auch eine besondere Wertschätzung der geleisteten Arbeit der der Freiwilligen Feuerwehren bei Einsätzen, Ausbildung oder Weiterbildung im Unstrut-Hainich-Kreis.

 

Am Dienstag, den 02.09.2020, konnten sich die Kameradinnen und Kameraden aus Kirchheilingen freuen. Eine Zuwendung in Höhe von 40.000 € wurde von Landrat Harald Zanker übergeben, welche für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) vorgesehen ist,

 

Die FFW Kirchheilingen ist als anerkannte Feuerwehr mit überörtlicher Aufgabenwahrnehmung im Unstrut-Hainich-Kreis nicht nur innerhalb der eigenen Gemeinde, sondern auch in der Umgebung, im Einsatz. Die Gewährleistung einer schnellen Hilfe kann damit sichergestellt werden.

 

Besondere Einsatzschwerpunkte im Ausrückebereich bilden die Agrargenossenschaft, teilweise auch mit großflächigen PV-Anlagen, mehrere Gassonden und Verdichterstationen, eine Kindertagesstätte, eine Gemeinschaftsschule und ein großer Baustoffhandel sowie ein Schwimmbad. Weitere Aufgaben liegen in der Allgemeinen Hilfe für die vielbefahrene Bundesstraße 84, die als Verbindung zwischen den BAB 4 und 38 dient, sowie für zwei Landesstraßen. Daher macht sich die Ausstattung als HLF notwendig. Das Fahrzeug dient mit seiner Beladung der Brandbekämpfung und der technischen Hilfe wie beispielsweise nach Verkehrsunfällen.

Das vorhandene Löschfahrzeug F 8/6 (Baujahr 2000), als Erstangriffsfahrzeug, wird nächstes Jahr 20 Jahre. Es entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss zwingend durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden, da zwischenzeitlich erhöhte Anforderungen an den Einsatzzweck und die Möglichkeiten eines Erstangriffsfahrzeuges gestellt werden.

 

 

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