Am 30. September ist die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 07. 10. 2020

 

Thüringer Verordnung vom 30. September 2020
 

Am 30. September ist die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese ist bis zum 31. Oktober gültig.