Allgemeinverfügung des Unstrut Hainich Kreises vom 02.01.2021

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 04. 01. 2021

 

Neue Allgemeinverfügung vom 02.01.2021 im Unstrut-Hainich Kreis ermöglicht noch besseren Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen

 

Ab Sonntag, dem 03.01.2021 gilt für BesucherInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe, dass Vorort ein  Antigen-Schnelltest durchgeführt wird, der ein negatives Ergebnis aufweisen muss.

Auch wenn der Schwerpunkt der im Unstrut-Hainich-Kreis auftretenden Infektionen spätestens seit Anfang November nicht mehr ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen, Orte oder eine bestimmte Altersgruppe zurückgeführt bzw. eingegrenzt werden konnte, sind weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen notwendig, um Pflege- und medizinische Systeme noch effektiver vor den Auswirkungen und Belastungen durch SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen.

Zusätzlich tragen Antigentest-Schnelltests auf der präventiven Ebene dazu bei, eine vollständige soziale Isolation von Bewohnern und Patienten möglichst zu vermeiden. Alle betreffenden Einrichtungen sowie die BürgermeisterInnen des Unstrut-Hainich-Kreises sind über diese neue Allgemeinverfügung informiert

 

 

 

 

Die Allgemeinverfügung zur Testpflicht bei Besuchen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen vom 02.01.2021 steht Ihnen im Download zur Verfügung.