Regelungen der Kindergärten und Schulen ab der nächsten Woche-Information des Landratsamtes

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 19. 02. 2021

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29,

99974 Mühlhausen

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

     

 

 

19.02.2021

 

 

Regelungen der Kindergärten und Schulen ab der nächsten Woche

 

Momentan ist seitens der Kreisverwaltung eine Entscheidung, ob es im Hinblick auf die geplante Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Schulen im Freistaat Thüringen eine neue Allgemeinverfügung geben wird, noch nicht abschließend getroffen.

Zum einen steht deren Inhalt und Ausrichtung im Kontext der noch vom Land Thüringen erwarteten Verordnung. Des Weiteren müssen heute und morgen die aktuellen Fallzahlen, Art und Umfang der Ausbruchsgeschehen und die Inzidenz analysiert und berücksichtigt werden.

Sollte sich eine für den Unstrut-Hainich-Kreis gültige Allgemeinverfügung, die inhaltlich von der Verordnung des Freistaates Thüringen abweicht, erforderlich machen, wird diese am Freitag, ab 18:00 Uhr bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang bittet die Kreisverwaltung alle Eltern, Lehrende, Erziehende, TrägervertreterInnen usw. sich fortlaufend auf den bekannten digitalen Medien zu informieren.

 

 

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