Aufhebung der Aufstallungspflicht
PRESSEMITTEILUNG
des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
E-mail:
www.unstrut-hainich-kreis.de
23.04.2021
Aufhebung der Aufstallungspflicht
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel auf.
Alle Geflügelhalterinnen im Unstrut-Hainich-Kreis dürfen ihr gehaltenes Geflügel ab Montag, den 26. April 2021, wieder ins Freie lassen.
Seit dem 11.03.2021 wurden keine weiteren, mit dem Geflügelpestvirus infizierten, Wildvögel aufgefunden. Auch hat eine aktuelle Risikobewertung ergeben, dass sich die Eintragswahrscheinlichkeit des gefährlichen Geflügelpesterregers in Hausgeflügelbestände deutlich vermindert hat.
Einen Dank richtet der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis an alle verantwortungsbewussten GeflügelhalterInnen für die Unterstützung und Geduld.
Da eine solche Situation jederzeit wieder eintreten kann, sollte dennoch weiterhin dafür Sorge getragen werden, dass im nächsten Ernstfall ausreichend Stallkapazitäten für alle Tiere vorhanden sind.