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Aufhebung der Aufstallungspflicht

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 26. 04. 2021

 

PRESSEMITTEILUNG

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Lindenbühl 28/29

99974 Mühlhausen

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

 

23.04.2021

 

Aufhebung der Aufstallungspflicht

 

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel auf.

 

Alle Geflügelhalterinnen im Unstrut-Hainich-Kreis dürfen ihr gehaltenes Geflügel ab Montag, den 26. April 2021, wieder ins Freie lassen.

Seit dem 11.03.2021 wurden keine weiteren, mit dem Geflügelpestvirus infizierten, Wildvögel aufgefunden. Auch hat eine aktuelle Risikobewertung ergeben, dass sich die Eintragswahrscheinlichkeit des gefährlichen Geflügelpesterregers in Hausgeflügelbestände deutlich vermindert hat.

Einen Dank richtet der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis an alle verantwortungsbewussten GeflügelhalterInnen für die Unterstützung und Geduld.

Da eine solche Situation jederzeit wieder eintreten kann, sollte dennoch weiterhin dafür Sorge getragen werden, dass im nächsten Ernstfall ausreichend Stallkapazitäten für alle Tiere vorhanden sind.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr

 

03. 05. 2024

 

03. 05. 2024 - Uhr bis Uhr