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Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28. Mai 2021

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 31. 05. 2021

 

Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

 

 

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 1. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021.

Die Regelungen greifen, ohne dass es weiterer konkretisierender Anordnungen bedarf. Diese Allgemeinverfügung schließt weitergehende Allgemeinverfügungen der unteren Gesundheitsbehörden nach § 36 der ThürSARS-CoV-2-IfS-Maßn-VO nicht aus.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Hiermit tritt die Allgemeinverfügung vom 7. Mai 2021 außer Kraft.

 

Die Aktuelle Allgemeinverfügung steht Ihnen als Download zur Verfügung 

 

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