Hinweis auf Neuregelungen für Kindertageseinrichtungen durch Änderung der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO und die neue Allgemeinverfügung; Hygienevorschriften
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 02. 07. 2021
Mit Wirkung ab 01.07.2021 ist die ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO geändert worden.
Außerdem hat das TMBJS eine neue Allgemeinverfügung (gültig vom 1. bis 31. Juli 2021) erlassen.
Die Informationen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
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