Aktuelle Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 09. 07. 2021

Wie Sie aus den Medien bereits entnommen haben, gilt seit 01.07.2021 die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.

 

Insbesondere zur Durchführung von Veranstaltungen treten Lockerungen in Kraft.

 

Es ist erforderlich, dass öffentliche Veranstaltungen und private Veranstaltungen in öffentlichen / gemeindeeigenen Räumen beim Gesundheitsamt angezeigt bzw. genehmigt werden müssen.

 

Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular.

 

https://unstrut-hainich-kreis.de/images/downloads/corona/lra/antrag_oeffentl_veranstaltung_06-21.pdf

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft,

(Markt 1, 99955 Bad Tennstedt oder

per E-Mail: ,

Fax: 036041-38025) 

die Kollegen werden Ihren Antrag weiterleiten.

 

Als Download stehen Ihnen ebenfalls Hinweise zur Durchfürhung von Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt