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Reparatur der Talsperre Blankenburg abgeschlossen

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 13. 12. 2021

Thüringer Fernwasserversorgung

Anstalt öffentlichen Rechts

Haarbergstraße 37 99097 Erfurt

Handelsregister: HRA 501384,

Amtsgericht Jena Ansprechpartner

Anne Barthel, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0361 5509-207, Mobil 0151 46638656

www.thueringer-fernwasser.de

 

Datum: 10.12.2021

 

Reparatur der Talsperre Blankenburg abgeschlossen

Anlage wird durch Fernebach gestaut Blankenburg

 

 Die Arbeiten an der Talsperre Blankenburg sind pünktlich zum Beginn des kalendarischen Winters beendet. In den letzten Wochen wurden durch die Thüringer Fernwasserversorgung die Steuerungsorgane an der Stauanlage erneuert. Im Zuge der Maßnahme wurde der entleerte Stauraum vermessen und die wasserseitigen Anlagenteile kontrolliert. Für den Austausch des wasserseitigen Schiebers musste die 30 000 Kubikmeter fassende Anlage entleert werden. Ende Oktober erfolgte das Abfischen der Talsperre Blankenburg. Damals war eine Vielzahl von Helfern des örtlichen Angelverbandes und weitere tatkräftige Unterstützer im Einsatz, um die Fische in ihr Zwischenquartier – dem Freibad Kirchheilingen - umzusetzen. Sobald ein ausreichender Pegelstand in der Stauanlage erreicht ist, werden sie wieder in ihrer gewohnten Heimat eingesetzt. Der Zufluss erfolgt durch den Fernebach. Über den gesamten Zeitraum des Anstaus hinweg prüft die Thüringer Fernwasserversorgung engmaschig die Funktionsweise der neuen Regelorgane. Mit dem neuen Schieber kann die Anlage wieder sicher bewirtschaftet werden. Ursprünglich war die Reparatur für Februar 2021 vorgesehen. Damals konnte kein passendes Ausweichgewässer für die Fische gefunden werden. Über die Sommermonate pausierte das Vorhaben, da die Abfischung kühlere Temperaturen bedurfte. Im Zuge der Maßnahme wurden ebenfalls Instandhaltungen an den Außenanlagen, wie Reparaturen am Laufsteg oder an der Zufahrtsschranke, vorgenommen. Die Talsperre Blankenburg zählt zu den herrenlosen Speichern gemäß dem § 33 Thüringer Wassergesetz. Die Sicherung des technischen und wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen ging mit Inkrafttretens des Gesetztes im Juni 2019 in vollem Umfang auf die Thüringer Fernwasserversorgung über. Mittelfristig sollen jene Talsperren saniert werden, die für eine Aufgabenerfüllung des Landes erforderlich sind – das gibt das Gesetz als Orientierung vor. Jede Anlage wird für sich geprüft. Dabei werden unter anderem Aspekte des Naturschutzes sowie agrarstrukturelle und landeskulturelle Interessen betrachtet. Auch Gemeinden steht es offen, die Anlagen zu übernehmen.

 

Foto Blankenburg I


Foto: 20211026_114248.jpg Beschreibung: Kollegen der Thüringer Fernwasserversorgung legen den alten Schieber von Schlamm frei

 

Foto Blankenburg

Foto: 20211028_125312.jpg Beschreibung: Entleerte Stauanlage Fotonachweis: Thüringer Fernwasserversorgung, Marco Riese

 

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