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Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden ab dem 01.01.2023 auch durch das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bewilligt und gezahlt!

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 11. 01. 2023

PRESSEMITTEILUNG

 

Nr. 01/2023 – 10.01.2023 

 

Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

§ 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.

 

Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen

- Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten

- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

- Schülerbeförderung

- Ergänzende, angemessene Lernförderung

- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen

- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

 

Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.

 

Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden:

 

https://www.jobcenter-uhk.de/index.php/bildung-und-teilhabe

 

Anja Schöwe-Wipprecht

Pressesprecherin

Telefon: 03601 8861290

Telefax: 03601 8861222

E-Mail:

 

Besucheradresse

Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

Ernst-Claes-Straße 1

99974 Mühlhausen

 

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