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Fristverlängerung Jugendschöffenwahl 2023

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 16. 03. 2023

 

Wahl der Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Amtsperiode 2024 – 2028

 

In diesem Jahr finden wieder die Jugendschöffenwahlen statt, bei denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 – 2028 bewerben können. Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sind ehrenamtliche Richter, welche neben den Berufsrichtern ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung mit einbringen sollen.

 

Jeder Bürger und jede Bürgerin zwischen 25 und 70 Jahren kann Jugendschöffe werden. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich, jedoch sollen die Bewerber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Außerdem sind soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis notwendige Eigenschaften, um das Schöffenamt zu übernehmen. Es werden immer noch engagierte Bürger und Bürgerinnen des Unstrut-HainichKreises gesucht, welche bereit sind das Jugendschöffenamt zu übernehmen.

 

Die Bewerbungsfrist wurde daher nochmals verlängert und Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum 16. April 2023 im Original an folgende Adresse zu senden:

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

z. H. Kreistagsbüro

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

 

Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sowie die Datenschutzerklärung des Landkreises können Sie auf der Internetseite des Unstrut Hainich-Kreises finden

oder im Kreistagsbüro, Frau Zimmermann, Tel.: (03601) 801004 oder

bzw. Frau Junker, Tel.: (03601) 801015 oder anfordern.

 

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 erhalten Sie im Kreistagsbüro und auf der Internetseite des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen.

 

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