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Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet der Stadt Bad Tennstedt - kostenlose Beratung im Sanierungsbüro

Bad Tennstedt, den 24. 01. 2018

Für alle Sanierungsmaßnahmen an den Grundstücken ist die Stadt verpflichtet, gesonderte sanierungsrechtliche Genehmigungen zu erteilen. Dies betrifft z. B. Dachneudeckungen, Fassadensanierungen, einschließlich Farbgebung, Fenster- und Haustürerneuerungen, Veränderungen an Einfriedungen, usw.

Entsprechende Anträge mit Kurzbeschreibung sind formlos bei der Stadtverwaltung/Bauamt zu stellen. Sanierungsberater werden Ortsbesichtigungen durchführen und fachliche Empfehlungen erarbeiten.

Nach Abschluss von Vereinbarungen sind im Sanierungsgebiet für bestimmte Maßnahmen Förderungen möglich und es können bessere Steuervorteile geltend gemacht werden.

Auskünfte dazu erteilt ebenfalls der Sanierungsberater.

Bauherren können sich auch gern direkt an den Sanierungsberater zur Terminvereinbarung wenden unter der Tel.: 03643 - 879-0.

Sprechstunden Sanierungsberater im Rathaus jeweils von 14:00 – 16:00 Uhr am

 

- 15.02.2018, 01.03.2018, 15.03.2018, 29.03.2018.

- 12.04.2018, 26.04.2018, 24.05.2018, 07.06.2018, 21.06.2018.

 
 

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