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Bekanntmachung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am 01. Januar 2019 beginnende Amtszeit

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 15. 04. 2018

Da die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen zum 31.12.2018 endet, wird die Bevölkerung der Stadt Bad Tennstedt und der Gemeinden Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen, Klettstedt, Kutzleben, Mittelsömmern, Sundhausen, Tottleben und Urleben aufgefordert, geeignete Personen für die Tätigkeit als Haupt- und Hilfsschöffen zu benennen, die in einer Vorschlagsliste geführt werden. In die Vorschlagslisten der Gemeinden des Bezirks des Amtsgericht Mühlhausen sind für die Wahl der Schöffen bei dem Amtsgericht Mühlhausen und dem Landgericht Mühlhausen 202 Personen aufzunehmen. Hierauf entfallen auf die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt:

 

Gemeinde

Zahl der vorzuschlagenden Personen

Stadt Bad Tennstedt

3

Ballhausen

1

Blankenburg

1

Bruchstedt

1

Haussömmern

1

Hornsömmern

1

Kirchheilingen

1

Klettstedt

1

Kutzleben

1

Mittelsömmern

1

Sundhausen

1

Tottleben

1

Urleben

1

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Der eingereichte Vorschlag muss Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Beruf enthalten. Die Aufstellung der Vorschlagslisten soll bis 15. Juni 2018 abgeschlossen sein. Vorschläge sind bitte schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Hauptamt, Frau Deutsch, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt zu senden. Entsprechende Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Download unter:

www.thueringen.de/th4/tmmjv/schoeffenwahl/index.aspx

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 036041/380-13 zur Verfügung.

 

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Verantwortliche - Schöffenwahl

 
 
 

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