Schulanfängeranmeldung
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020
im Unstrut-Hainich-Kreis
Alle Eltern, deren Kinder am 01. August 2019 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder am
10. Dezember 2018 und 11. Dezember 2018
in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
an den staatlichen Grund- und Förderschulen des Unstrut-Hainich-Kreises anzumelden.
Kinder, die am 30. Juli 2019 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern ebenfalls angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Zur Anmeldung möchten bitte beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten erscheinen oder eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten vorlegen.
Nach Wegfall der bisherigen Schulbezirke wird die Aufnahme an einer Schule in Wohnnähe garantiert. Falls die Anzahl der Anträge die Kapazität der Schule übersteigt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.
Nach § 4 Abs. 4 bis 7 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) werden Beförderungskosten erst ab einem Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher und sicherer Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule oder dem Unterrichtsort) von mindestens 2 Kilometern für Schüler der Klassen 1 bis 4, übernommen.
Eine Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule.
Bitte bringen Sie, falls Sie nicht in Bad Tennstedt wohnen, zur Anmeldung ein Passbild Ihres Kindes für den Schülerfahrausweis mit.
Sebastian-Kneipp-Grundschule Bad Tennstedt
Goetheweg 2
99955 Bad Tennstedt
Tel. 036041/42056
Fax: 036041/43014