Öffnung der Kitas und Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 02. 03. 2021

Landratsamt Unstrut Hainich informiert:

 

Landrat Harald Zanker hat heute eine zweite Änderung der „Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021“ veröffentlicht, die am Mittwoch, dem 03. März 2021 in Kraft treten wird.

 

Die Änderung der Allgemeinverfügung finden Sie unter:

https://www.unstrut-hainich-kreis.de/images/downloads/corona/lra/20210301_zweite_aenderung_av_20.02.2021.pdf

 

Diese Änderung besagt, dass allein die Kindergärten und Grundschulen der Gemeinden Südeichsfeld und Rodeberg aufgrund der hohen Fallzahlen in der Stufe „ROT- Notbetreuung“ verbleiben, sodass also (wie in der Pressemitteilung der letzten Woche angekündigt) nun gemäß §§ 15 bis 19 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO am Mittwoch, dem 03. März 2021 alle anderen Kindergärten und Grundschulen in die Stufe „GELB II- Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz“ wechseln.

 

Bitte denken Sie daran, die „Verbindliche Erklärung zum Gesundheitszustand und Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ von den Personensorgeberechtigten ausfüllen zu lassen.

 

Das entsprechende Musterformular finden Sie hier:

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-02-18_Musterformular_Elternerklaerung_P_12_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSpVO.pdf

 

 

Landratsamt Unstrut Hainich

Fachdienst Familie und Jugend

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