Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport - Allgemeinverfügung
Aufgrund der deutschlandweiten Einschränkungen kommt es auch in Thüringen zu weiteren außerordentlichen Sondermaßnahmen.
Die neue Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen und Schulen und weitere Jugendhilfe ist bis 24. April 2021 gültig, die vollständige Allgemeinverfügung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Hier : Hinweise des Bildungsministeriums