Aktuelle Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen
Wie Sie aus den Medien bereits entnommen haben, gilt seit 01.07.2021 die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.
Insbesondere zur Durchführung von Veranstaltungen treten Lockerungen in Kraft.
Es ist erforderlich, dass öffentliche Veranstaltungen und private Veranstaltungen in öffentlichen / gemeindeeigenen Räumen beim Gesundheitsamt angezeigt bzw. genehmigt werden müssen.
Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular.
https://unstrut-hainich-kreis.de/images/downloads/corona/lra/antrag_oeffentl_veranstaltung_06-21.pdf
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft,
(Markt 1, 99955 Bad Tennstedt oder
per E-Mail: ,
Fax: 036041-38025)
die Kollegen werden Ihren Antrag weiterleiten.
Als Download stehen Ihnen ebenfalls Hinweise zur Durchfürhung von Veranstaltungen zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt