Information über aktuelle Baumfäll- und Pflegearbeiten

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 12. 01. 2022

 

Derzeit werden in den Orten unserer Verwaltungsgemeinschaft wieder vermehrt verschiedene Baumfäll- bzw. Pflegearbeiten durch die Mitarbeiter der Bauhöfe oder beauftragte externe Firmen im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes sind diese Arbeiten im Zeitraum von Oktober bis Februar möglich. In Vorbereitung dieser Arbeiten werden jährlich in enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeister*in sowie dem zuständigen Revierförster des Thüringen-Forst Sondershausen die Baumbestände auf ihre Vitalität überprüft.

Dabei werden Festlegungen getroffen, welche Pflege- und andere Maßnahmen notwendig sind. Zu den Pflegemaßnahmen zählen unter anderem das Entfernen von Totholz, das Freischneiden von Lichtraumprofilen im Verkehrsbereich sowie die Entnahme von Bäumen, welche krank oder instabil sind.

 

Es obliegt der Gemeinde als gesetzliche Pflichtaufgabe dafür Sorge zu tragen, das die sogenannte allgemeine Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum gewahrt und sichergestellt wird um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

 

Aber auch für die privaten Grundstückseigentümer gilt diese Verkehrssicherungspflicht bzw. der Schutz des Baumbestandes. Entsprechend den gültigen Baumschutzsatzungen in unseren Mitgliedsgemeinden sind Sie angehalten, regelmäßig entsprechende Pflege- und Erhaltungsarbeiten durchzuführen. Sollte die Fällung eines Baumes notwendig werden, so bedarf es hier grundsätzlich einer Genehmigung durch die Ordnungsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft.

 

Wir bitten höflichst um Beachtung!

 

Ihr

Ordnungsamt der VG Bad Tennstedt