Information an alle Fahrzeughalter im Unstrut-Hainich-Kreis
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 17.06.2022
FD Straßenverkehr
Kfz-Zulassung
Gemäß § 13 Abs. 1 der Fahrzeugverordnung (FZV) müssen die Angaben im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. So sind Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle mitzuteilen. Kommt der Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde bis zur Erfüllung den Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr untersagen.
Dies gilt auch für Fahrzeughalter, deren Adressdaten sich aufgrund von Gemeindegebietsreformen, Gemeindeneugliederungen, Änderungen von Postleitzahlen, Gemeindebezeichnungen bzw. Umbenennung von Straßen geändert hat. Auch wenn der Fahrzeughalter die vorgenannten Änderungen nicht zu verantworten hat, hat er selbst für die Richtigstellung der Angaben in den Fahrzeugpapieren Sorge zu tragen und das auch zu seinen Kosten. Diese betragen 12,00 € pro Fahrzeug.
Fahrzeughalter müssen vor dem Besuch der Zulassungsbehörde ihre Personaldokumente vom zuständigen Einwohnermeldeamt berichtigen lassen. Da sich hier erfahrungsgemäß Wartzeiten ergeben, gewährt die Zulassungsbehörde in diesen Fällen einen größeren Zeitraum für die Änderung der Halterdaten zum Fahrzeug.
Um Vorgänge in der Zulassungsbehörde ausführen zu lassen, benötigen die Bürger einen Termin. Dieser kann über das Online-Terminbuchungssystem auf der Internetseite des Landratsamtes (www.unstrut-hainich-kreis.de/index.php/terminvergabe) gebucht werden. Dort finden Sie auch Hinweise zu den benötigten Unterlagen.