Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Grundsteuerreform: Information

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 13. 09. 2022

 

Bildmarke Grst Reform

 

 

„Informationen zur Grundsteuerreform

 

Wer am 01.01.2022 wirtschaftlicher Eigentümer von Grundbesitz war, muss bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt elektronisch einreichen. Nur in Härtefällen darf die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie nicht über einen PC oder Internet verfügen und Ihnen auch keine nahen Angehörigen bei der Erklärungsabgabe helfen können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Grundsteuer-Hotline unter 0361 / 57 3611 800.

 

Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung die entsprechenden Formulare über www.elster.de bereit. Um „Mein ELSETR“ nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Ein bereits bestehendes Benutzerkonto, mit dem Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, können Sie auch für die Abgabe der Feststellungserklärung verwenden.

 

Unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung finden Sie verschiedene Musteranleitungen, mit denen Schritt für Schritt die Erklärungsabgabe über „Mein ELSTER“ erklärt wird. Mit diesen Musteranleitungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Feststellungserklärung über "Mein ELSTER". Unter dem Bereich Fragen und Antworten finden sie häufige Fehlerhinweise und wie Sie diese vermeiden können.

 

Damit die Erklärungsabgabe ohne größere Unterbrechungen erfolgen kann, legen Sie sich bitte folgende Unterlagen bereit (soweit vorhanden):

 

Soweit Sie kein Informationsschreiben von der Finanzverwaltung erhalten haben, können Sie das Aktenzeichen auch alten Einheitswertbescheiden und Unterlagen vom Finanzamt entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in Thüringen zwingend ein Aktenzeichen für die Erklärungsabgabe erforderlich ist und eine Steuernummer nicht genügt.

 

Soweit Sie Ihren Grundbuchauszug parat haben, können Sie gern das Grundbuchblatt in der Erklärung angeben. Dies ist jedoch keine zwingende Angabe, sodass das Fehlen dieser Angabe das Absenden der Erklärung über „Mein ELSTER“ nicht verhindert. Gleiches gilt für die Abfrage der Einkommensteuernummer und der Identifikationsnummer der Eigentümer des Grundstücks. Gern können Sie diese Angaben in der Erklärung eintragen, soweit Sie Ihnen vorliegen. Ein Absenden der Erklärung ist jedoch auch ohne diese Angaben möglich.

 

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter grundsteuer.thueringen.de.

 

Thüringer

Finanzministerium

Ludwig-Erhard-Ring 7

99099 Erfurt

 

 

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

21. 03. 2024 - Uhr

 

22. 03. 2024

 

23. 03. 2024 - Uhr bis 15:00 Uhr

 

23. 03. 2024 - Uhr