Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 07. 10. 2020

 

Die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung) wurde bis 31. Oktober verlängert.