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Umfangreiche und barrierefreie Sanierung an der Regelschule “Novalisschule” in Bad Tennstedt beginnt

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 01. 12. 2020

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

     Büro Landrat, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

     E-mail:

     www.unstrut-hainich-kreis.de

     Tel: 03601-801000

     Fax: 03601-801080

 

 

01.12.2020

 

Umfangreiche und barrierefreie Sanierung an der Regelschule “Novalisschule” in Bad Tennstedt beginnt

 

Am 13.05.2020 übergab der Unstrut-Hainich-Kreis dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms für 2020 den Fördermittelantrag für die barrierefreie Komplettsanierung der Regelschule „Novalisschule“ in Bad Tennstedt. Insgesamt sollen 4.966.552,13 Euro investiert werden. Mit Datum vom 26.11.2020 erhielt der Landkreis nunmehr den erhofften Zuwendungsbescheid mit einer Fördersumme in Höhe von 3.240.000,00 Euro. Im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms wird die Maßnahme mit  ca. 65 % gefördert, so dass sich der Eigenanteil des Landkreises auf rd. 1,7 Millionen Euro beläuft. 

 

Die Vorplanungen sind bereits beendet. Für die planerische Umsetzung der Maßnahme wurde das Architekturbüro Boy und Partner aus Naumburg/Saale gebunden. Baubeginn wird im Jahr 2021 sein mit vollständigem Abschluss (Plan) im Jahr 2023. Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird auch der Digitalpakt Schule für die Regelschule in Höhe von ca. 87.000 Euro realisiert.

 

Eine Komplettsanierung bedeutet, dass alle Gewerke zum Einsatz kommen, die für die Sanierung eines Schulgebäudes erforderlich sind. So werden der Sanitärbereich erneuert und behindertengerechte Toilettenanlagen montiert. Die Grundleitungen erfahren eine Erneuerung, die Fassade erhält eine Wärmedämmung, das Dach eine Sanierung, und am Gebäude wird ein Aufzuges eingebaut. Im Innenbereich erfolgt die Anbringung von Akustikdecken sowie die Durchführung von Maler-und Belagsarbeiten. Eine Besonderheit bei dieser Sanierung in Bad Tennstedt ist die Nutzungsoptimierung des Innenhofs zwischen den einzelnen Gebäudeteilen, der im Resultat für Unterrichtszwecke zur Verfügung steht.

 

„Ich freue mich sehr, dass die Regelschule einer solch umfangreichen Sanierung unterzogen werden kann. Voraussetzung war eine zeitnahe rechtskräftige Haushaltssatzung für 2020, ohne die es für den Fördermittelantrag keine rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt gegeben hätte. Diese ist aber für die Bescheidung des Thüringer Landesverwaltungsamt zwingend erforderlich. Für eine vollends abschließende Erneuerung des Schulstandortes bleibt nur noch die Generalsanierung des Schulhofes offen, deren Umsetzung wir aber bereits für 2024 über die Investitonsoffensive im Kreistag beschlossen haben„, so Harald Zanker, Landrat.

 

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