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Zwei neue Allgemeinverfügungen ab 18.01.2021 im Unstrut-Hainich Kreis

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 18. 01. 2021

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

    

17.01.2021

 

 

Zwei neue Allgemeinverfügungen ab 18.01.2021 im Unstrut-Hainich Kreis  

 

Ab Montag, dem 18.01.2021 gelten u.a. für BesucherInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe, deren Vorort durchgeführter Antigen-Schnelltest ein positives Ergebnis aufweist, dass diese unverzüglich dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden muss. Desweiteren besteht die Verpflichtung der sofortigen, häuslichen Quarantäne, die u.a. in dem Fall endet, wenn ein nachfolgender PCR-Test negativ ist.

Angesichts der ansteigend hohen Infektionszahlen einhergehend mit der akut gestiegenen Anzahl der Verstorbenen allein in den letzten zwei Wochen im Unstrut-Hainich-Kreis, ist ein weiterführendes Handeln zwingend notwendig. Auch wenn allen handelnden Akteuren bewusst ist, dass diese Maßnahmen weitere Einschränkungen für die Bevölkerung bedeuten, dienen sie letztlich nur dem Ziel, weitere Ausbruchsgeschehen mit Schwerstkranken und Toten zu vermeiden.

 

In diesem Kontext steht auch die zweite Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Zwar ist seit Jahresbeginn ein leichtes Sinken der 7-Tage-Inzidenz zu verzeichnen, jedoch ist dieses weder konsistent, noch nachhaltig, weshalb bestehende Eindämmungsmaßnahmen fortgeführt und um weitere ergänzt werden. Gleichermaßen hat sich die Anzahl der an und mit Covid-19 gestorbenen Menschen innerhalb der 14 Tage seit Jahresbeginn gegenüber dem gesamten Vorjahr verdoppelt. Auch besteht die Gefahrenlage beim örtlichen Akutkrankenhaus und der Funktionsfähigkeit des örtlichen Rettungsdienstes laufend fort. Da sich beide Gesundheitseinrichtungen seit Jahresbeginn sehr deutlich an realen Belastungsgrenzen befinden, besteht bei kaum abgemilderter infektiologischer Gesamtlage die Gefahr, dass die regionale, stationäre Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Die vollständigen Allgemeinverfügungen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

 

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