Neue Gebührenregelung im Personalausweiswesen seit dem 1. Januar 2021

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 28. 01. 2021

 


Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr für den 10 Jahres-Personalausweis geändert hat.

 

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige

Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes

zusätzlich 13,00 Euro

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

 

zusätzlich 30,00 Euro

 

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei seit 1. Januar 2021

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei seit 1. Januar 2021

Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei seit 1. Januar 2021

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personen ab 24 Jahren

10 Jahre

Personen unter 24 Jahren

6 Jahre

vorläufiger Personalausweis

höchstens 3 Monate