Neue Gebührenregelung im Personalausweiswesen seit dem 1. Januar 2021
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr für den 10 Jahres-Personalausweis geändert hat.
Ausstellung von Personalausweisen |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige |
Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes |
zusätzlich 13,00 Euro |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland |
zusätzlich 30,00 Euro
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Weitere Gebührenregelungen |
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Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei seit 1. Januar 2021 |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) |
gebührenfrei seit 1. Januar 2021 |
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) |
gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei seit 1. Januar 2021 |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates |
Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Gültigkeit des Dokuments |
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Personen ab 24 Jahren |
10 Jahre |
Personen unter 24 Jahren |
6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis |
höchstens 3 Monate |