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Ausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Besetzung der Schiedsstelle mit einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters m/w/d

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 04. 05. 2021

 

Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThurSchStG) ruft die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich für die im September beginnende Amtszeit der Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt (VG Bad Tennstedt) zu bewerben.

 

Die Schiedspersonen werden von der Gemeinschaftsversammlung auf fünf Jahre gewählt.

 

Die Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 28.05.2021 schriftlich an die

 

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

z.H. Herrn Fischer

Markt 1

99955 Bad Tennstedt.

 

Die Bewerbung muss folgendes enthalten:    

Name, Vorname, Geburtsname

Geburtsdatum, Geburtsort

Wohnanschrift

Beruf

 

Eignung für das Schiedsamt

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

  1. Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von 
     mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
  2. Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solche Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  3. Eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
  4. Eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihre Vermögen beschränkt ist.

 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
  3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
     
    Thomas Frey
    Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

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