Öffnung der Kitas und Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis
Landratsamt Unstrut Hainich informiert:
Landrat Harald Zanker hat heute eine zweite Änderung der „Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021“ veröffentlicht, die am Mittwoch, dem 03. März 2021 in Kraft treten wird.
Die Änderung der Allgemeinverfügung finden Sie unter:
Diese Änderung besagt, dass allein die Kindergärten und Grundschulen der Gemeinden Südeichsfeld und Rodeberg aufgrund der hohen Fallzahlen in der Stufe „ROT- Notbetreuung“ verbleiben, sodass also (wie in der Pressemitteilung der letzten Woche angekündigt) nun gemäß §§ 15 bis 19 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO am Mittwoch, dem 03. März 2021 alle anderen Kindergärten und Grundschulen in die Stufe „GELB II- Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz“ wechseln.
Bitte denken Sie daran, die „Verbindliche Erklärung zum Gesundheitszustand und Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ von den Personensorgeberechtigten ausfüllen zu lassen.
Das entsprechende Musterformular finden Sie hier:
Landratsamt Unstrut Hainich
Fachdienst Familie und Jugend
Brunnenstraße 94
99974 Mühlhausen