Förderung des Ehrenamtes im Unstrut-Hainich-Kreis

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 19. 04. 2021

P R E S S E M I T T E I L U N G

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

Büro Landrat

Lindenbühl 28/29

99974 Mühlhausen

 

E-mail:

www.unstrut-hainich-kreis.de

Tel: 03601-801000

Fax: 03601-801080                                                 16.04.2021

 

Förderung des Ehrenamtes im Unstrut-Hainich-Kreis

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren gewährt die Thüringer Ehrenamtsstiftung aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen. Gerade in der jetzigen Pandemie-Situation ist die Freude umso größer, dass die Ehrenamtsagentur des Unstrut-Hainich-Kreises nun den Bescheid mit der ersten Rate zur Förderung des Ehrenamtes in Höhe von 20.045,00 EUR erhalten hat und somit Vereine und Verbände im Landkreis unterstützen kann. Bis zum 31. Dezember 2020 hatten die Antragsteller aus dem Landkreis die Möglichkeit, ihre Anträge bei der Ehrenamtsagentur des Unstrut-Hainich-Kreises einzureichen. Alle Vereine werden nun nochmals aufgefordert, zu überprüfen, ob die eingereichten Anträge den aktuellen Vorhaben noch entsprechen oder ob sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben. In diesem Fall ist die Ehrenamtsagentur umgehend über diese Änderungen zu informieren. Für weitere Absprachen und Informationen steht Ihnen hierbei die Mitarbeiterin Frau Döring unter der Rufnummer 03601 – 801016 beratend zur Seite. In den nächsten Wochen wird sich die AG Ehrenamt zusammenfinden, um über die Mittelvergabe zu entscheiden. „Auch wenn im Moment viele Aktivitäten ruhen, sind wir froh, mit diesen Mitteln die Vereine, Verbände und Institutionen in unserem Landkreis unterstützen zu können. Besonders das ehrenamtliche Engagement und die Würdigung aller ehrenamtlich Tätigen steht dabei an erster Stelle, denn das ist es, was uns zusammenhält,“ so Landrat Harald Zanker. ***Hinweis*** Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt besonders kleine und ländliche Vereine, welche von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen sind. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, hat die THÜRINGER EHRENAMTSSTIFTUNG auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2020 den „Sonderfonds für Vereine in Not“ mit einer Gesamthöhe von 300.000 Euro neu aufgelegt. Die finanzielle Unterstützung beträgt dabei maximal 4.000 Euro je Antragsteller und erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

 

Der Sonderfonds für Vereine in Not hat bereits ab dem 1. Januar 2021 begonnen und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können weiterhin bis zum 1. November 2021 bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung in Erfurt gestellt werden.

Kontakt:

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8

99096 Erfurt

Tel.: 0361/65 73 66 2 oder -61

Mail:

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der der Internetseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung unter:

https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/.