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Warnstufe 1 gilt im Unstrut Hainich Kreis ab Mittwoch 29.09.21

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 29. 09. 2021

 

Wie Sie sicher den aktuellen Fallzahlen entnommen haben, haben die 7-Tage-Inzidenz und auch die Hospitalisierungs-Inzidenz die Schwellenwerte heute den dritten Tag in Folge überschritten.

 

Demnach tritt ab Mittwoch, 29.09.2021 für den Unstrut-Hainich-Kreis die Warnstufe 1 in Kraft.

 

Was bedeutet das konkret?

 

Einrichtungsfremde Personen (dazu zählen natürlich auch Eltern!) haben nur Zutritt zum Einrichtungsgelände, wenn sie

  • sich nicht länger als 10 Minuten dort aufhalten
  • oder ein negatives Testergebnis vorweisen können (Bescheinigung oder Vor-Ort-Schnelltest)
  • oder vollständig geimpft oder genesen sind
  • oder die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt (Maske, Abstand, Desinfektion, Lüften oder Aufenthalt im Freien).

 

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollten sich besser nicht mehr als 30 Personen begegnen, generelle 3G-Regel gilt ab 30 Personen.

Für ausreichenden Infektionsschutz (Maske, Abstand, Desinfektion, Lüften) ist zu sorgen.

Veranstaltungen ab 30 Personen/ drinnen und ab 70 Personen/ draußen sind dem Gesundheitsamt vorher anzuzeigen, ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept (§5 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) ist vorzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Veranstaltungen im Freien sind generell zu bevorzugen, der Personenkreis ist einzugrenzen (dann nichtöffentliche Veranstaltung).

Kontaktnachverfolgung ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

Hier der Link zu den Hinweisen zu Veranstaltungen:

https://unstrut-hainich-kreis.de/index.php/informationen-zu-veranstaltungen

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung steht Ihnen als Download zur Verfügung.

 

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