KABINETTBESCHLUSS: AUSWEITUNG DER 2G-REGELUNG

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 18. 11. 2021

Das Kabinett hat heute beschlossen in bestimmten Bereichen zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen, wie die 2G-Regelung, flächendeckend für ganz Thüringen festzulegen.

 

👉 Eine Übersicht über alle Bereiche sowie Ausnahmen finden Sie unter:

https://www.landesregierung-thueringen.de/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/News_Slider/2021/November_2021/AV_2G_Kab_20211116_NACH_Kabinett.pdf

 

❓ Welche Personen sind von der 2G-Regelung ausgenommen?

 

Von den 2G-Regelungen ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (hier reicht eine Bescheinigung der Schule, dass das Kind regelmäßig getestet wird oder ein negativer Antigenschnelltest) sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (hier reicht ein negativer Antigenschnelltest).

 

❓ Was gilt für Beschäftigte?

 

Beschäftigte in Bereichen, in denen die 2G-Regelung gilt, müssen - wenn diese weder vollständig geimpft noch genesen sind - einen negativen PCR-Test vorweisen (dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein).

 

❓ Ab wann gelten die neuen Regelungen?

 

Die Landkreise/kreisfreien Städte erhalten zeitnah eine Muster-Allgemeinverfügung, in der diese Regelungen enthalten sind. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen diese Maßnahmen bis zum 18. November umsetzen.

Kabinettbeschluss 16.11.2021