Am 30. September ist die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 07. 10. 2020
Thüringer Verordnung vom 30. September 2020
Am 30. September ist die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese ist bis zum 31. Oktober gültig.