Änderung der Zustellung des Amtlichen Mitteilungsblattes 2022
-Zukünftig keine Zustellung bei Werbeverbotsschild am Briefkasten-
Die Bundesnetzagentur, als Aufsichtsbehörde, hat die Deutsche Post beauflagt keine Amtlichen Mitteilungsblätter an Haushalte mit einem Werbeverbots-Schild zu verteilen.
Unser Vertragspartner, die Linus Wittich Medien KG, hat für die Verteilung des Amtlichen Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt die Deutsche Post beauftragt.
Somit wird an Haushalte mit einem „Werbung verboten“-Schild am Briefkasten, zukünftig keine Zustellung des Amtlichen Mitteilungsblattes erfolgen.
Auch eine Reklamation in der Verwaltung bzw. im Verlag wird dann nicht zu einer Nachverteilung führen.
Um das Mitteilungsblatt auch zukünftig zu erhalten oder lesen zu können, beachten Sie folgendes:
- Bei Werbeverbotsaufkleber am Briefkasten muss ein Zusatz angebracht werden „Mitteilungsblatt erwünscht“ o.ä. .
- Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes kann im Rathaus Bad Tennstedt abgeholt werden.
- Eine digitale Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes kann auf der Homepage (www.badtennstedt.de) eingesehen werden.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
und der Linus Wittich Medien KG
Hinweis der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt:
Als Verwaltung haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren und die getroffenen Entscheidungen und bitten um Ihr Verständnis bei der Umsetzung der Maßnahmen.