Förderung von Ferienfreizeiten
PRESSEMITTEILUNG
des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises
Büro Landrat, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen
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Tel: 03601-801000
Fax: 03601-801080
Auch in diesem Jahr können, finanziell benachteiligte Familien, Anträge im Rahmen der Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis stellen. Gefördert werden Ferienfreizeiten, Ferienfahrten in Ferienlagern, Jugendheimen und Herbergen. Der Zuschuss beträgt 25,00 € pro Kind, pro Tag, aber höchstens 250,00 € pro Kalenderjahr. Interessierte Sorgeberechtigte erhalten weitere Informationen über das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Frau Hellbach (03601 801021) sowie die Antragsformulare unter folgendem Link: https://unstrut-hainich-kreis.de/index.php/jugendarbeit/antraege/file/977-ferienzuschuss-2023-richtlinie-j.