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Aufruf zur Bürgerbefragung in Bad Tennstedt

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 18. 11. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

in der Stadtratssitzung vom 29.10.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zum Verkauf des „alten Sportplatzes“ abgelehnt. Nach § 8 (2) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Tennstedt beabsichtige ich den Beschluss erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.
Im Vorfeld möchte ich mich auf diesem Wege an Sie wenden, um eine breite Meinungsbildung zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in unser Stadt und darüber hinaus über das gesamte Versorgungsgebiet der Stadt Bad Tennstedt als Grundzentrum der Region (ca. 13.000 Bürger) zu erhalten. Hier geht es insbesondere um den Verkauf des „alten Sportplatzes“ in Bad Tennstedt, Gothaer Straße, da sich dieser Platz als einziger im Stadtgebiet Bad Tennstedt eignet, um die Grundlagen für den großflächigen Einzelhandel in der Zukunft zu sichern und den  Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms 2025 der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Rechnung zu tragen.

Nachfolgend zeige ich Ihnen die Fakten auf, welche Sie in Ihre Abwägungen berücksichtigen mögen:

  • Sicherung einer zukunftsfähigen Nahversorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs über das Jahr 2024 hinaus (Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Stadt Bad Tennstedt 2030 (ISEK) beschlossen am 29.08.2017 Beschlussnummer 33/2017)
  • Nutzung des alten Sportplatzes als Parkplatz – ISEK Bad Tennstedt 2030
  • Neuausrichtung der Versorger im Einzelhandel als Vollsortimenter in klimaneutralen Bauten mit ökologischen Baustoffen (Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der VG Bad Tennstedt)
  • Attraktivität der Stadt steigern
  • Gut strukturierte Versorgungseinrichtungen der Stadt erhalten, d. h. Märkte im Ostteil der Stadt und Westteil der Stadt und der damit verbundenen kurzen Wege für unsere Bürger*innen – ISEK Bad Tennstedt 2030
  • Sicherung von Arbeitsplätzen und gleichzeitige Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen
  • Sicherung der Steuereinnahmen für die Stadt Bad Tennstedt
  • zentrumsnahe Lage der Versorgungseinrichtung mit direkter Straßenanbindung
  • Direkte barrierefreie Erreichbarkeit über den Schulberg aus Richtung Stadtzentrum ohne zusätzliche Straßenquerung
  • Lage der Versorgungseinrichtung befindet sich außerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes  „Altstadt Bad Tennstedt“
  • Keine Beeinträchtigung des Denkmalensembles „Altstadt Bad Tennstedt“

 

Unter diesen Aspekten betrachtet, möchte ich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der VG Bad Tennstedt dazu Aufrufen an einer direkten Bürgerbefragung teilzunehmen. Dazu wird im „Haus des Gastes“ Kurstraße 10 am 29.11.2020 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein Abstimmungslokal eingerichtet. Ich bitte hier die aktuell geltenden Hygienevorschriften einzuhalten, d. h. Menschenanhäufungen zu vermeiden und nur einzeln einzutreten.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Jens Weimann
Bürgermeister

 

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